Hygienekonzept Piesberger Sportverein
Hygiene - Konzept zur Nutzung der Sportfreianlagen des Piesberger Sportverein 32 e.V
1. Allgemeine Hygieneregeln
Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds.
In Trainings- und Spielpausen ist der Mindestabstand auch auf dem Spielfeld einzuhalten.
Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen
Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch)
Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (min. 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände.
Unterlassen von Spucken und von Naseputzen auf dem Spielfeld.
2. Verdachtsfälle Covid-19
Eine Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb ist für alle Beteiligten nur möglich bei symptomfreiem Gesundheitszustand
Personen mit verdächtigen Symptomen müssen die Sportstätte umgehend verlassen bzw. diese gar nicht betreten. Solche Symptome sind:
Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome
Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne. Die betreffende Person wird mindestens 14 Tage aus dem Trainings- und Spielbetrieb genommen. Gleiches gilt bei positiven Testergebnissen im Haushalt der betreffenden Person.
3. Organisatorisches
Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben.
Ansprechpartner für sämtliche Anliegen und Anfragen zum Hygienekonzept ist der geschäftsführende Vorstand des Piesberger SV.
Die Sportstätte ist mit ausreichend Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten ausgestattet.
Alle Trainer*innen und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter*innen sind in die Vorgaben und Maßnahmen zum Trainings- und Spielbetrieb eingewiesen.
Vor Aufnahme des Sportbetriebs werden alle Personen, die aktiv involviert sind, über die Hygieneregeln informiert.
Zuschauer sind aufgrund der aktuellen behördlichen Vorgaben nicht zugelassen
Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. sie werden der Sportstätte verwiesen
4. Die Sportstätte
4.1 Betreten und Verlassen
Das Betreten und Verlassen der Sportstätte ist zur Vermeidung von Begegnungsverkehr und Erfassung der Zuschauenden nur am jeweils gekennzeichneten Ein- und Ausgang gestattet:
Eingang: Haupteingangstor
Ausgang: Nebentür im rückwärtigen Bereich des Verkaufstands
4.2 Umkleidebereiche
Die Umkleiden und Duschen sind aktuell geschlossen und können nicht genutzt werden.
Der Zugang zu den Toiletten sowie Waschbecken mit Seife ist sichergestellt. Zusätzlich steht Desinfektionsmittel zur Verfügung. Die Anlagen werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert.
5. Sportbetrieb
5.1 Grundsätze
Übungsleiter*innen und Vereinsverantwortliche informieren die Sportgruppen über die Maßnahmen und Regelungen des Hygienekonzepts.
Den Anweisungen der Verantwortlichen zur Nutzung der Sportstätte ist Folge zu leisten.
Die Übungsleiter*innen dokumentieren die Beteiligung je Sporteinheit
Die Übungsleiter*innen müssen am Tag der Sporteinheit ein aktuelles negatives Testergebnis (nicht älter als 24 Stunden) vorweisen. Zugelassen sind PCR-Tests, PoC-Antigen-Tests oder zugelassene Selbsttest. Die Testung ist schriftlich oder digital nachzuweisen.
5.2 Sport von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres
Die Sportausübung ist in nicht wechselnder Gruppenzusammensetzung von bis zu 30 Kindern möglich
Übungsleiter*innen werden bei der Ermittlung der Maximalteilnehmerzahl nicht mitgezählt
Die Sportausübung kann sowohl mit Kontakt als auch kontaktlos erfolgen
Spiele gegen andere Mannschaften sind nicht gestattet
Für Kinder und Jugendliche besteht keine Testpflicht
Kinder und Jugendliche können aktuell nur an den Sporteinheiten einer Sportgruppe teilnehmen. Die Teilnahme an mehren verschiedenen Sportgruppen ist untersagt.
5.3 Sport von Erwachsenen
Negativ getestete Erwachsene dürfen im Freien kontaktlos Sport treiben
Die Testpflicht entfällt sofern ein vollständiger Impfnachweis oder ein Nachweis über die Genesung (nicht > 6 Monate) vorliegt
Während des Sportbetriebs ist ein Mindestabstand von 2 Metern zwischen den Teilnehmern einzuhalten.
Zusätzlich ist je Person eine Fläche von 10 Quadratmetern zur Verfügung zu stellen
5.4 Kontaktdaten
Zu dokumentieren sind folgende Kontaktdaten:
Familienname,
Vorname,
vollständige Anschrift,
Telefonnummer
Datum und Zeitfenster der Sportveranstaltung
Diese Kontaktdaten sind für die Dauer von drei Wochen nach dem Ende des jeweiligen Ereignisses aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Anderenfalls darf ein Zutritt zu der jeweiligen Einrichtung oder Veranstaltung nicht gewährt werden. Die Dokumentation ist dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Es ist zu gewährleisten, dass unbefugte Dritte von den erhobenen Kontaktdaten keine Kenntnis erlangen. Spätestens einen Monat nach dem Ende des jeweiligen Ereignisses sind die Kontaktdaten zu löschen.
5.5 Zuschauer
Zuschauer sind nicht gestattet. Eltern von Kindern und Jugendlichen müssen während des Sportbetriebs die Sportanlage verlassen. Den Anweisungen der Übungsleiter*innen ist Folge zu leisten.
6.Teilnehmerliste
Teilnehmerlisten sind bei jeder Sporteinheit als Nachweis zu führen um ggf. Kontaktpersonen nachverfolgen zu können. Den Listen sind Nachweise über vollständigen Impfschutz, Genesung (nicht > 6 Monate) sowie negativem Testergebnis (nicht > 24 Stunden) beizufügen und umgehend an geschäftsführenden Vorstand weiterzuleiten.
Die Listen werden den Übungsleitern*innen zur Verfügung gestellt und liegen in der Geschäftsstelle aus.